
Vergütung
Honorarvereinbarung
In der Regel schließen die Rechtsanwälte Bonn, Günal und Kroesing mit den Mandanten, wie in Strafsachen üblich schriftliche Vergütungsvereinbarungen ab.
Nach Bestellung als Verteidiger gegenüber der zuständigen Strafverfolgungsbehörde oder dem zuständigen Gericht und dem Eingang der Ermittlungsakte bzw. des erstinstanzlichen Urteils wird dem Mandanten ein individueller Vergütungsvorschlag unterbreitet, der sich am voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand sowie der Bedeutung der Angelegenheit orientiert.
Gesetzliche Gebühren (RVG)
Anderenfalls richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Pflichtverteidigung
Daneben sind die Rechtsanwälte Bonn, Günal und Kroesing auch bereit, Pflichtverteidigungen in Strafsachen gem. § 140 StPO zu übernehmen.
Rechtsschutzversicherung
Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Verteidigung vollständig oder anteilig trägt, insbesondere in Verkehrsstrafsachen, wird die dafür erforderliche Korrespondenz mit der Versicherung vom Büro übernommen, so dass diesbezüglich keine weiteren Initiativen der Mandanten mehr von Nöten sind.
Kanzlei
Oxfordstraße 4 | 53111 BonnTelefon +49 228 909058-0
Telefax +49 228 909058-58
Mail: info@strafverteidigerbonn.de
Web: www.strafverteidigerbonn.de
Bürozeiten:
Mo. - Fr. 09.00 - 13.00 & 14.00-18.00 Uhr
Notruf
In dringenden Fällen wie Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung können Sie uns jederzeit unter unserer Notrufnummer erreichen:
Strafverteidiger Bonn
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