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Vergütung

Honorarvereinbarung

In der Regel schließen die Rechtsanwälte Bonn, Günal und Kroesing mit den Mandanten, wie in Strafsachen üblich schriftliche Vergütungsvereinbarungen ab.

Nach Bestellung als Verteidiger gegenüber der zuständigen Strafverfolgungsbehörde oder dem zuständigen Gericht und dem Eingang der Ermittlungsakte bzw. des erstinstanzlichen Urteils wird dem Mandanten ein individueller Vergütungsvorschlag unterbreitet, der sich am voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand sowie der Bedeutung der Angelegenheit orientiert.

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Anderenfalls richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Pflichtverteidigung

Daneben sind die Rechtsanwälte Bonn, Günal und Kroesing auch bereit, Pflichtverteidigungen in Strafsachen gem. § 140 StPO zu übernehmen.

Rechtsschutzversicherung

Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Verteidigung vollständig oder anteilig trägt, insbesondere in Verkehrsstrafsachen, wird die dafür erforderliche Korrespondenz mit der Versicherung vom Büro übernommen, so dass diesbezüglich keine weiteren Initiativen der Mandanten mehr von Nöten sind.

Kanzlei

Oxfordstraße 4 | 53111 Bonn
Telefon +49 228 909058-0
Telefax +49 228 909058-58
Mail: info@strafverteidigerbonn.de
Web: www.strafverteidigerbonn.de

Bürozeiten:
Mo. - Fr. 09.00 - 13.00 & 14.00-18.00 Uhr

Notruf

In dringenden Fällen wie Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung können Sie uns jederzeit unter unserer Notrufnummer erreichen:

+49 178 333 222 9
+49 177 335 967 2
+49 163 309 584 3
+49 170 790 009 6

Strafverteidiger Bonn

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