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Beratung und Verteidigung
in allen Strafsachen

Verteidigung in Straf-und Bußgeldsachen

Die Würde des unter Verdacht geratenen Mandanten zu wahren, heißt, ihm alle gesetzlichen Möglichkeiten zuzugestehen, sich mit den ihm richtig erscheinenden Maßnahmen gegen eine ihm drohende strafrechtliche Sanktion zu wehren.

Bei jeder strafrechtlichen Beratung und bei jeder Strafverteidigung geht es immer um die Rechte des Mandanten. Das erfordert ein besonderes Vertrauensverhältnis und vom Strafverteidiger die Bereitschaft, dem Mandanten die bestmögliche Beratung zuteil werden zu lassen.

Besonderes Augenmerk legen die Rechtsanwälte dabei auf den ganz persönlichen und engen Kontakt mit den Mandanten. Nur aus ihm und der intensiven gemeinsamen Erörterung des „Falles“ entsteht die für den jeweiligen Einzelfall richtige Festlegung des Ziels und der richtigen Strategie, dieses Ziel zu erreichen.

Das dabei definierte Verteidigungsziel kann in geeigneten Fällen über ein Gespräch mit Staatsanwaltschaft oder Gericht umgesetzt werden, um zu einer frühzeitigen und tragfähigen, „konsensorientierten“ Lösung zu gelangen.

Anderenfalls kann es jedoch auch erforderlich sein, im Rahmen einer aktiven Verteidigung unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten, die entsprechenden Verfahrensbeteiligten zu einer tragfähigen Lösung zu bewegen, was oftmals als „Konfliktverteidigung“ verstanden wird.

Damit ist der prinzipielle Konflikt zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung des Angeklagten bezeichnet. Dieser Konflikt muss jedoch nötigenfalls ausgetragen werden, denn wer nicht bereit ist, diesen Konflikt zu jeder erforderlichen Zeit und aus jedem erforderlichen Grund auszutragen, kann nicht Strafverteidigung betreiben.

Effektive Strafverteidigung erfordert im Interesse des Mandanten und in dessen Dienst beides zu beherrschen und beides praktizieren zu können, denn der nur auf Konsens programmierte Verteidiger wird sich am Ende auf einen schlechten Deal einlassen müssen und der nur den Konflikt suchende wird die Möglichkeit eines vielleicht weitaus besseren Ergebnisses nicht sehen und ergreifen können, das nur im Wege der Absprache erreicht werden kann.

Vor diesem Hintergrund ist es für die Rechtsanwälte Bonn, Günal, Krösing und Kassebohm vordringlichstes Ziel, den effektivsten Weg zu wählen, um für den Mandanten ein optimales Verfahrensergebnis zu erreichen.

Rechtsmittel - Beschwerde, Berufung und Revision

Im Falle einer bereits erfolgten Verurteilung in erster Instanz führen die Strafverteidiger Bonn, Günal, Krösing und Kassebohm für Sie das Rechtsmittelverfahren in der Berufung zum Landgericht und der Revision zum Oberlandesgericht bzw. Bundesgerichtshof durch bzw. prüfen die Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeverfahrens.

Zeugenbeistand

Schließlich sind die Rechtsanwälte Bonn, Günal, Krösing und Kassebohm auch als Zeugenbeistand in Fällen tätig, in denen Sie als Zeuge in einem Strafverfahren geladen sind und sich der denkbaren Gefahr eigener strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sehen. Auch hier werden Sie kompetent über die Rechte und Pflichten eines Zeugen im Strafverfahren beraten und auch zu Gericht begleitet.

Kanzlei

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Telefon +49 228 909058-0
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In dringenden Fällen wie Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung können Sie uns jederzeit unter unserer Notrufnummer erreichen:

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